Es zeigt sich immer wieder, dass zertifizierte und durch Prüfstellen geprüfte Produkte durch Marktaufsichtsbehörden beanstandet werden. Warum ?

Dazu muß man wissen, dass Produkte in hohen Stückzahlen produziert werden, die Prüfstellen in der Regel jedoch nur an 1 oder 2 Mustern eine Prüfung gem. den Anforderungen nach Richtlinien/Normen unterziehen.  Es kommt jedoch oft vor, daß Hersteller nicht sichtbare Produktmodifikationen durchführen ( z.B.Einsatz von preisgünstigeren Komponenten), die jedoch nicht der Komponentennorm bzw. nach Einbau nicht mehr der Gerätenorm entsprechen. Für den  produktverantwortlichen  Inverkehrbringer (z.B. EU-Importeur) ist eine Erkennung solcher Produktmodifikationen ein schwieriges Unterfangen und er geht somit ein hohes Risiko ein,  marktauffällig zu werden. Das Produkt entspricht nicht mehr dem ursprünglich zertifizierten/geprüften Produkt, auch wenn es für den Inverkehrbringer den Anschein hat. Massnahmen der Marktaufsichtsbehörden (z.B. Rückruf, Vertriebsuntersagung.....) sind vorhersehbar.

Viele Importeure vertreten die Meinung, daß Prüfstellen die Verantwortung für die von ihnen geprüften Produkte tragen. Dieses ist jedoch ein riskanter Trugschluß. Selbst wenn der Hersteller bestätigt, daß es sich um eine alternative/neue zertifizierte Komponente handelt, muss das modifizierte Produkt erneut der Prüfstelle vorgelegt werden, da die Produktzulassung/das Zertifikat ansonsten unmittelbar ungültig ist  Nur die Prüfstelle kann die Akzeptanz der Komponente, und ob eine Zusatzprüfung erforderlich ist, entscheiden.

Grundsätzlich steht die Gerätenorm “über” der Komponentennorm. D.h., auch wenn alle Komponenten eines Produktes den Anforderungen der Komponentennormen entsprechen, ist keine Konformität mit der  Gerätenorm EN 60335-1/-2-xy gegeben. Dieses ist sehr häufig bei Einsatz von Netzteilen oder Ladegeräten der Fall. Netzteile und Ladegeräte an Haushaltsgeräten sollten immer sehr kritisch betrachtet werden, da diese ein sehr hohes Sicherheitsrisiko aufweisen.    

Produktverantwortlich ist immer der EU-Inverkehrbringer und nicht die zertifizierende Stelle ! 

Daher sind intervallmässige Identitätsprüfungen des Produktes unverzichtbar.

Die im Jahr 2021 in Kraft tretende neue EU- Verordnung (EU) 2019/1020 zur Intensivierung der Marktüberwachung wird  alle Inverkehrbringer und alle Akteure der Lieferkette  vor neue Herausforderungen stellen. 

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Identitätsprüfungen

 

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Produktsicherheit und Produktkonformität

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